Elternrechte und Elternpflichten

Eltern haben die Möglichkeit, im Interesse ihrer Kinder engen Kontakt mit dem Personal zu pflegen, sowie an den in regelmäßigen stattfindenden Veranstaltungen (z.B. Elternabend) teilzunehmen. Darüber hinaus besteht für Sie auch die Möglichkeit aktiv am Betrieb mitzuwirken, wie zum Beispiel als zusätzliche Aufsichtsperson bei Veranstaltungen und Ausflügen.
 Die Erziehungsberechtigten haben aber auch dafür Sorge zu tragen, dass das Kind den Kindergarten regelmäßig besucht, rechtzeitig gebracht und abgeholt wird und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Kinder, die das letzte Jahr vor der Schule den Kindergarten besuchen, haben Anwesenheitspflicht.

 

Formen der Elternarbeit:

Gespräche
Schnupperbesuche: Kinder und Eltern lernen eine andere Institution kennen
täglicher Austausch, kurze Tür-und-Angel-Gespräche
strukturierte Entwicklungsgespräche über den aktuellen Entwicklungsstand ihres Kindes

 

Kommunikation
Immer ist es uns bzw. den Eltern nicht möglich, dass man sich regelmäßig persönlich austauscht. Die Kommunikation untereinander ist uns sehr wichtig und so nehmen wir auch Medien wie e-mail, SMS, Telefon,... in Anspruch um mit den Eltern im Austausch zu bleiben.


Elternabende
gezielte Informationsveranstaltungen
kreative Abende zu verschiedenen Themen


Beratungsgespräche
mit Eltern und anderen Personen wie z.B. mit dem IZB-Team


Elternbriefe – Elternzeitung


Ziele dieser Elternarbeit sind:
Kennen lernen der qualitativen und quantitativen Angebote
Austausch und daraus resultierende gemeinsame Unterstützung der Entwicklung ihres Kindes
Erreichen eines gemeinsamen, umfassenden Informationsstandes über die pädagogischen Inhalte